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0900 1 0900 15*
10.00 Uhr - 18.00 Uhr

*0,99 € Minute aus dem Festnetz
Mobilfunkhöchstpreis: 1,49 € (inkl. USt.)/ pro Minute.
Mietbedingungen

§ 1) Allgemeines

Die Firma Mietflitzer, im nachfolgenden Vermieter genannt, vermietet das umseitig beschriebene Fahrzeug zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Der Mieter akzeptiert diese Bedingungen durch Buchung eines Fahrzeuges.

Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Verbraucher sind Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen gewerbliche Tätigkeiten zugewiesen werden. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehung sind natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Ein Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen ist somit sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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§ 2) Reservierung und Abschluss des Vertrages

Die Reservierung für ein Fahrzeug kann per kostenpflichtiger Hotline oder Internet erfolgen. In diesem Fall handelt es sich um einen bindenden Antrag im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch eine automatisch generierte Buchungsbestätigung am Ende des Onlinebuchungsvorgangs,per E-Mail oder auf Wunsch Fax durch den Vermieter an den Mieter zustande. In jedem Fall ist der Mieter verpflichtet, bei der Reservierung eine deutsche gültige E-Mail bzw. eine deutsche Faxnummer zu hinterlassen, über die er erreichbar ist. An diese E-Mail bzw. Faxnummer wird die Bestätigung gesendet. Eine Buchungsbestätigung ist nur mit einer Buchungsnummer gültig.

Der Vermieter verpflichtet sich nach Bestätigung für den gesamten gebuchten Zeitraum ein Fahrzeug für den Mieter zur Verfügung zu stellen.

Sollte der Vermieter ein Exemplar der gebuchten Fahrzeuggruppe nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich dieser das Recht vor, wahlweise ein Alternativfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und den angefallen Mietzins nicht zu berechnen. Schadensersatzforderungen des Mieters sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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§ 3) Änderungen,Rücktritt

es gelten die gesetzlichen Bestimmungen

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§ 4) Zahlungsbedingungen

Mieter ist grundsätzlich der EC- bzw. Kreditkarteninhaber. Sobald der Vermieter den Vertrag per E-Mail bzw. Fax bestätigt, ist dieser berechtigt, die Miete und die Kaution in voller Höhe von dem angegebenen Konto,der EC- bzw. Kreditkarte abzubuchen,bzw. zu blocken. Der Mindestbetrag für die Sicherheitsleistung beträgt 500,- €.

Der Vermieter behält sich vor bestimmte Kreditkarten abzulehnen.

Der Mietpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist grundsätzlich zu Beginn des Mietverhältnisses per EC-Karte bzw. bar zu entrichten.

Weiterhin behält sich der Vermieter vor, die EC- bzw. Kreditkarten für alle weiteren eventuellen Kosten und Gebühren, die durch das Mietverhältnis entstanden sind (z.B.Schäden am Fahrzeug, Reinigung, Nachbetankung, Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen, Parkverstösse o.ä.), zur Weiterbelastung zu nutzen. Der Mieter wird in diesem Fall per E-Mail bzw. Fax benachrichtigt. Bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, die durch den Mieter entstanden sind, fällt IMMER eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-€ an. Hierzu siehe auch § 12.

Die Abrechnung der Mehrkilometer sowie einer eventuell nötigen Betankung erfolgt grundsätzlich bei Rückgabe des Fahrzeuges. Das Ablesen des Kilometerstandes bzw. die Kontrolle des Tankinhalts und der Tachoplombe erfolgt jeweils an der Annahmestation. Die aktuelle Höhe des Mehrkilometerpreises bzw. die Betankungsgebühr sind auf unserer Website bzw. im Vertrag festgehalten. Die Höhe der Diesel- bzw. Benzinpreise entsprechen dem durchschnittlichen Marktpreis. Die Abrechnung erfolgt durch EC-Karte bzw. bar.

Weiterhin ist der Vermieter berechtigt, außerordentliche Forderungen, wie z.B. Tankgebühren, Mehrkilometer, Reinigungskosten, entstandene Schäden etc. von dem Deposit (Sicherheitsbetrag) abzurechnen*. In diesem Fall wird das reservierte Deposit verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz gutgeschrieben bzw. nachfolgend gebucht.

Das Deposit wird spätestens 4 Wochen nach Rückgabe freigegeben bzw. zurückerstattet, außer zu diesem Zeitpunkt können eventuelle entstandene Schäden noch nicht abschließend beurteilt werde.

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§ 5) Versicherung

Alle Fahrzeuge weisen grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung mit voller Selbstbeteiligung aus. Je nach Wunsch kann der Mieter gegen Aufpreis eine Haftungsreduzierung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 € (pro Schaden) buchen. Personen- und Sachschäden haben eine maximale Deckungssumme von € 100 Mio. Eine Buchung der Vollkaskoversicherung kann nur bis zur Wagenübergabe erfolgen. Die maximale Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. € und ist auf Deutschland beschränkt. Bei Diebstahl, Totalschaden oder Fahrzeugverlust beträgt die Selbsthaftung 1.500 € wenn eine Haftungsreduzierung gewählt ist (egal welche Höhe).

Bei Nichtbeachten der Durchfahrtshöhe bei allen Fahrzeugtypen, sowie Nutzung abseits öffentlichen Strassen und hierdurch verursachte Schäden besteht kein Versicherungsschutz.

Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz erlischt, sobald ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt oder wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis ist.

Dem Mieter ist es grundsätzlich verboten in andere Länder zu fahren.

Alle Fahrten außerhalb Deutschlands sind verboten.Außerdem ist ein Verlust des Versicherungsschutzes des Mieter in einem solchen Fall möglich.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung eines jeden Fahrzeugführers für eine ausreichende Winterausrüstung zu sorgen(u.a.Winterreifen) und aus versicherungsrechtlichen Gründen wird die Buchung von Winterreifen in der kalten Jahreszeit nach der sogenannten O bis O Regel (Oktober bis Ostern) jedem Mieter von uns dringend empfohlen!

Ein Verlust des Versicherungsschutz bei Schäden die aufgrund nicht ausreichender Winterausrüstung entstehen,ist möglich und geht zu Lasten des Fahrzeugführers/Mieters.

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§ 6) Mietdauer

Es erfolgt immer eine Abrechnung nach Kalendertag.Die Mietdauer beginnt und endet mit dem im Vertrag eingetragen Datum und der entsprechenden Uhrzeit. Bei einer verspäteten Rückgabe als der im Vertrag eingetragen Uhrzeit von mehr als 30 Minuten wird eine Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe beträgt eine volle Tagesmiete. Darüber hinaus kann der Vermieter einen eventuelle entstandenen Schaden (entgangener Mietzins u. a.) geltend machen.

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§ 7) Fahrzeugübergabe

Die Öffnungszeiten der jeweiligen Anmietstationen sind auf unserer Website bzw. direkt vor Ort bei der Anmietstation ausgewiesen.

Eine Fahrzeugabholung bzw. eine Fahrzeugrückgabe kann nur zu den Öffnungszeiten stattfinden. Fahrzeugrückgaben durch Abstellen des Fahrzeugs sind untersagt. Dieses gilt nicht als eine Rückgabe.

Folgende Unterlagen sind bei Fahrzeugabholung unbedingt vorzulegen:

- einen Ausdruck der Onlinereservierung und die Reservierungsnummer (bei telefonischer und Online-Reservierung)
- für alle Fahrer die jeweils gültige Fahrerlaubnis für die BRD, einen noch mindestens drei Monate gültigen Pass bzw. Personalausweis eines EU-Landes und ein Nachweis über den Wohnsitz
- eine Kreditkarte mit einem der Sicherheitsleistung entsprechenden Limit.

Das Fehlen eines dieser Dokumente kann dazu führen, dass eine Fahrzeugübergabe nicht stattfinden kann. Falsche Angaben (z.B. bezüglich der Gültigkeit der Fahrerlaubnis, Pass oder Personalausweis, Kreditkarte)können ebenfalls zu einer Stornierung des Vertrages führen.

Sollte der Mieter das Fahrzeug später als vereinbart abholen, so wird der anteilige Mietzins für diesen Zeitraum nicht erstattet.

Die Angabe falscher Daten oder das Vorlegen gefälschter Dokumente führt zum sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden am Mietwagen und Dritte an sich. Jeder Betrugsversuch führt automatisch zur Anzeige und wird strafrechtlich verfolgt. Bearbeitungsgebühren berechnen sich je nach Verwaltungsaufwand, betragen jedoch mindestens 50,-€.

Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit des vom Vermieter angegebenen Kilometerstandes, Tankstandes sowie von der vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich vorhandener Unfallschäden auf dem Übergabeprotokoll zu versichern. Die Bestätigung wird durch die eigenhändige Unterschrift des Mieters quittiert.

Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in einem einwandfreien, verkehrssicheren, unbeschädigten Zustand, ohne erkennbare Mängel (sofern nicht anders im Mietvertrag aufgeführt), mit allem Zubehör (Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste etc.). Mit dem Fahrzeug übernimmt der Mieter auch die Verantwortung für die Wagenpapiere (z.B. Kfz-Schein). Ein eventueller Verlust und die Wiederbeschaffung von Papieren und Zubehör sind vom Mieter zu zahlen.

Das Fahrzeug wird dem Mieter in einem voll getankten Zustand überlassen.

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§ 8) Fahrzeugrückgabe

Der Mietvertrag endet mit dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten der Abgabestation zurückzugeben.

Sollte der Mieter das Fahrzeug unangekündigt länger als vereinbart nutzen, so ist dieses eine eigenmächtige Vertragsverlängerung durch den Mieter und wird mit dem aktuellen Tagespreis des jeweiligen Fahrzeugs zzgl. einer Vertragsstraffe von pauschal 70,-€ pro Tag inkl. aller gefahrenen KM geahndet.

Jede Verlängerung des Mietverhältnisses bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Mündliche Absprachen sind unzulässig.
Bei Verletzung der Rückgabepflicht haftet der Mieter in vollem Umfang.

Bei einer eigenwilligen Vertragsverlängerung ohne die Zustimmung des Vermieters ist der Vermieter berechtigt nach 24 Stunden Strafanzeige zu stellen.

Der Mieter hat das Fahrzeug in einem Zustand zurückzugeben, der mit dem Zustand zur Mietausgabe vergleichbar ist. Sollte das Fahrzeug nicht sauber (außen & innen) sein, so ist der Vermieter berechtigt, dem Aufwand entsprechend eine Reinigungsgebühr von mindestens 20,-€ Innenreinigung und 20,-€ Außenreinigung bei normaler Verschmutzung zu berechnen. Darüberhinausgehende Verschmutzungen werden nach Aufwand berechnet zum aktuellen Stundensatz des Vermieters. Tiertransporte sind grundsätzlich untersagt.

Sollte das Fahrzeug so stark verschmutzt sein, dass es dem Vermieter nicht möglich ist, es kurzfristig zufrieden stellend zu reinigen, so ist dieser berechtigt, die Kosten für eine Sonderreinigung und Nutzungsausfall je nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

Das Fahrzeug gilt als gereinigt, wenn

- Karosserie, Radkappen und Scheiben keine Verschmutzungen aufweisen,
- der Innenraum inklusive aller Armaturen und der Kofferraum sauber sind,
- der Aschenbecher in einem unbenutzten Zustand ist,
- sich kein Abfall im Fahrzeug befindet,
- die Fußmatten einen unbeschädigten, sauberen Zustand vermitteln.

Das Fahrzeug muss in einem voll getankten Zustand übergeben werden. Zum Nachweis eines vollen Tanks müssen alle Tankquittungen aufbewahrt und bei Rückgabe vorgezeigt werden. Ansonsten behält sich der Vermieter vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,-€ in Rechnung zu stellen.

Fundsachen werden vom Vermieter drei Monate nach Vertragsbeendigung aufbewahrt. Der Vermieter kann für vergessene Gegenstände durch den Mieter im Mietwagen nicht haftbar gemacht werden.

Der Mieter ist bis zur Fahrzeugabnahme durch die Annahmestation für alle Schäden oder fehlenden Teile am Fahrzeug voll verantwortlich.

Der Vermieter ist bemüht, die Fahrzeugübernahme innerhalb von 30 Minuten nach Eintreffen des Mieters durchzuführen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Fahrzeugübernahme anwesend zu sein und das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben.Falls der Mieter nicht anwesend ist,den Rückgabeprozess unterbricht,sich entfernt und weder das Rückgabeprotokoll unterschreibt,noch eine Unterschrift leistet ,dass er bei Fahrzeugrückgabe nicht anwesend sein kann oder will,wird im Namen des Mieters das Rückgabeprotokoll von einem Vermietrepräsentaten unterschrieben.

Der Mieter erklärt sich somit mit der Fahrzeugabnahme einverstanden. Ein Einspruch gegen die Nachbelastung durch den Vermieter für eventuelle Schäden, Mehrkilometer, Nachbetankung etc. ist nicht möglich.Die Nachbelastung erfolgt automatisch durch die bei der Anmeldung hinterlegte Kreditkarte.

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.

Sollte in einem Fahrzeug geraucht werden,ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro zur Zahlung fällig.Zusätzlich ist die Geruchsneutralisation durch einen Fachbetrieb zu zahlen.

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§ 9) Berechtigte Fahrer / Nutzung

Als berechtigter Fahrer ist grundsätzlich der EC- bzw. Kreditkarteninhaber eingetragen. Der Mieter muss mindestens 23 Jahre alt sein, einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen und im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis (ohne Probezeit) sein. Der Vermieter kann der Vermietung auch an jüngeren Mietern gegen Zuzahlung zustimmen. Es besteht die Möglichkeit, weitere Fahrer eintragen zu lassen. Dieses ist nur bei Vertragsabschluss bzw. bei Fahrzeugübergabe möglich. Das Nutzungsrecht an unbenannte dritte Fahrer kann nicht übertragen werden und führt sofort zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Der Mieter hat das Handeln des Fahrers wie sein eigenes zu vertreten.

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu gebrauchen:

- Nutzung abseits von öffentlichen Strassen
- motorsportliche Tätigkeiten bzw. Testzwecke
- gewerbliche Personen bzw. Güterbeförderung
- rechtswidrige Zwecke
- Fahrzeugüberlassung an Dritte
- Weitervermietung
- Fahrten ins Ausland

Fahrten außerhalb der Deutschlands sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gegen Zuzahlung zulässig.
Öl, Wasserstand und Reifendruck sind regelmäßg zu kontrollieren.
Verletzt der Mieter diese Pflichten, haftet er für dadurch entstehende Schäden.

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§ 10) Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit keine Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Vollkaskoversicherung besteht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall von Personenschäden, die vom Vermieter zu vertreten sind.

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§ 11) Haftung des Mieters

Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

Wird durch den Mieter bzw. durch einen zusätzlich ordnungsgemäß angemeldeten Fahrer während der Mietdauer eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat begangen,ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn dem Vermieter durch den Vorfall keinerlei Aufwand entstanden ist oder er auf das Verschulden des Vermieters zurückzuführen ist. Des Weiteren haftet der Mieter für alle anfallenden, mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, es ist auf das Verschulden des Vermieters zurückzuführen.

Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.

Diese Regelungen gelten für den Mieter als auch für weitere berechtigte Fahrer.

Mieter und Fahrer haften für alle Reifenschäden, sowie für sich daraus ergebende Folgeschäden, soweit kein Materialfehler vorliegt, und / oder technische Defekte, die durch Unachtsamkeit des Mieters oder des Fahrers verursacht werden.

Mieter und Fahrer haften für alle entstandenen Schäden persönlich, wenn

- der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
- Alkohol-, Drogen-, Medikamenten-Missbrauch oder eine anderweitig bedingte Fahruntüchtigkeit vorlag,
- die Polizei nicht unverzüglich bei Schadenseintritt hinzugezogen wurde,
- ein Unfallschaden oder Diebstahlschaden verspätet gemeldet wurde.

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§ 12) Unfälle / Diebstahl / Anzeigepflicht

Bei einem Unfall, Diebstahl, Brandschaden, Wildschaden oder sonstigem Schaden in jeglicher Form ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend, spätestens jedoch 24 Stunden nach dem Vorfall, zu kontaktieren und diese zu melden. Weiterhin ist das Formular eines Unfallberichtes, das sich im Fahrzeug befindet, sorgfältig und vollständig auszufüllen.

Bei einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen, bei Einbruch in das Fahrzeug oder bei einer Beschädigung durch Dritte während des Parkens hat der Mieter oder der Fahrer sofort Anzeige bei der Polizei und anschließend, unter Vorlage der polizeilichen Bescheinigung, Meldung beim Vermieter zu erstatten. Das Gleiche gilt bei einer Unterschlagung bzw. Diebstahl des Fahrzeugs.

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§ 13) Langzeitmiete

Eine Mietdauer von mehr als vier Wochen gilt als Langzeitmiete.
Ist der Mieter mit der Zahlung im Rückstand wird ab den Ersten Tag des Verzuges der Mietvertrag ohne eine Einhaltung jeglicher Frist gekündigt.
Der Mieter muss im schlimmsten Fall mit einer Anzeige wegen Unterschlagung rechnen.

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§ 14) Wartungen und Reparaturen

Tritt während der Miete ein technischer Defekt auf oder wird zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit eine Reparatur erforderlich, wird sie grundsätzlich vom Vermieter ausgeführt bzw. in Auftrag gegeben. Ist dies entweder nicht möglich oder nicht zumutbar, darf der Mieter oder Fahrer eine smart-Vertragswerkstatt aufsuchen und diese, soweit kein Garantiefall vorliegt, mit der Durchführung der Reparatur bis zu einem Reparaturbetrag von 50.-€ beauftragen.

Übersteigen die Kosten der Reparatur 50.-€ so ist der Mieter verpflichtet, Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

Soweit der Mieter nicht auf Grund eines Verstoßes gegen seine Sorgfaltspflicht oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann, erstattet der Vermieter die vom Mieter getragenen Kosten, sofern ein prüffähiger Originalbeleg ausgestellt auf den Firmennamen des Vermieters vorgelegt wird.

Mietdauer länger als sechs Monate oder mehr als 15.000KM:

Wird das Fahrzeug länger als sechs Monate angemietet oder mehr als 15.000KM gefahren, so ist der Mieter verpflichtet, die regelmäßigen Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen und die Kosten selbst zu tragen. In jedem Fall ist am Ende der Mietzeit eine Inspektion bei einer Vertragswerkstatt durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Der Nachweis der durchgeführten Inspektion erfolgt durch Vorlage eines prüffähigen Originalbeleges mit Ausstellung auf den Vermieter.

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§ 15) Einzugsermächtigung des Mieters

Der Mieter ermächtigt den Vermieter unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Vertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten Kreditkarte oder EC Karte abzubuchen.

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§ 16) Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Autovermietung Mietflitzer
Auto Zieglmaier HVR GmbH
Dachauer Str.487a-489
80993 München
Deutschland

Telefon: 089-14010548
E-Mail: info@mietflitzer.de

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Auskunft, Sperrung, Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

3. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

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Server-Log-Dateien

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?Browsertyp und Browserversion
?verwendetes Betriebssystem
?Referrer URL
?Hostname des zugreifenden Rechners
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?IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Registrierung auf dieser Website

Sie können sich auf unserer Website registrieren, um zusätzliche Funktionen auf der Seite zu nutzen. Die dazu eingegebenen Daten verwenden wir nur zum Zwecke der Nutzung des jeweiligen Angebotes oder Dienstes, für den Sie sich registriert haben. Die bei der Registrierung abgefragten Pflichtangaben müssen vollständig angegeben werden. Anderenfalls werden wir die Registrierung ablehnen.

Für wichtige Änderungen etwa beim Angebotsumfang oder bei technisch notwendigen Änderungen nutzen wir die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse, um Sie auf diesem Wege zu informieren.

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Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

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§ 17) Gerichtsstand

Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft Mietflitzer Zieglmaier HVR GmbH, Dachauer Str. 487a-489, D-80993 München. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.

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§ 18) Nichtigkeit und Teilnichtigkeit

Sind einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, treten an deren Stelle entsprechende Regelungen des BGB.

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